Jäger wegen Erschießung zweier Hunde zu hoher Strafe verurteilt
Ein Jäger in Bayern ist verurteilt worden, nachdem er zwei Hunde erschossen hatte, die auf seinem Grundstück Wild gerissen hatten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Tiere zum Zeitpunkt der Schüsse aktiv auf der Jagd nach Beute waren. Das Urteil präzisierte die strengen Regeln, unter denen Jäger in Deutschland Hunde legal töten dürfen.
Im Juli 2018 hatte ein 53-jähriger Jäger zwei Hündinnen der Mischlingsrasse namens Leni und Maja erschossen, nachdem diese auf seinem Grundstück einen Hasen getötet hatten. Die beiden Schwestern, die 2016 aus Griechenland gerettet worden waren, hatten zuvor bereits mehrfach Rehe und Hasen auf demselben Gelände gejagt. Ihr Besitzer ließ sie frei laufen – was in bayerischen Wäldern nach örtlichem Recht erlaubt ist.
Der Jäger war zunächst zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt worden. Nach seinem Einspruch wurde die Strafe auf 90 Tagessätze à 50 Euro erhöht. Das Landgericht Augsburg urteilte unter dem Vorsitz von Richter Roland Fink, dass Jäger Hunde nur dann erschießen dürfen, wenn diese im Moment des Schusses sichtbar Wild verfolgen und gefährden. Das Gericht sprach den Jäger der Sachbeschädigung, der unerlaubten Tötung von Tieren und der fahrlässigen Körperverletzung gegenüber dem Hundebesitzer schuldig.
In Bayern dürfen Hunde – anders als in einigen anderen Bundesländern – in Wäldern frei herumlaufen. Für Katzen gelten dagegen strengere Regeln: Tiere, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Gebäude entfernt aufhalten, dürfen zum Schutz von Wildtieren getötet werden.
Das Urteil setzt eine klare rechtliche Grenze dafür, wann Jäger gegen Hunde auf ihrem Grundbesitz vorgehen dürfen. Die Strafe gegen den Jäger unterstreicht die Auffassung des Gerichts, dass die Hunde zum Zeitpunkt der Schüsse nicht aktiv auf der Jagd waren. Der Fall wirft zudem ein Schlaglicht auf die unterschiedlichen regionalen Regelungen zum Freilauf von Haustieren in Deutschland.






