Wann Erblasser den Pflichtteil komplett streichen dürfen – und wie Vergebung alles ändert
Kuno GeislerWann Erblasser den Pflichtteil komplett streichen dürfen – und wie Vergebung alles ändert
Deutsches Erbrecht erlaubt strenge Maßnahmen, wenn Erbberechtigte schwere Vergehen begehen. In bestimmten Fällen können Erblasser nahen Angehörigen, die sich gegen sie vergangen haben, den Pflichtteil vollständig entziehen. Die Regelungen gelten bei extremen Fehlverhalten – von Gewaltdelikten bis zur finanziellen Vernachlässigung –, doch eine Vergebung kann die Entscheidung rückgängig machen.
Nach deutschem Recht ist eine vollständige Enterbung selten und nur in schweren Fällen möglich. Ein Grund liegt vor, wenn ein Erbberechtigter wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde. Ebenso gilt dies, wenn er versucht hat, den Erblasser oder einen nahen Angehörigen zu töten.
Auch finanzielle Im-Stich-Lassung kann zum Verlust des Pflichtteils führen: Wer vorsätzlich seine gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser nicht erfüllt, riskiert den Anspruch. Gleiches gilt, wenn ein Erbberechtigter in einer psychiatrischen Klinik oder Entzugseinrichtung untergebracht ist und die Auszahlung für den Erblasser unzumutbar wäre.
Schwere Straftaten gegen den Erblasser oder seine Angehörigen können ebenfalls eine vollständige Enterbung auslösen. Verzeiht der Erblasser dem Erbberechtigten später jedoch, muss der Pflichtteil wiederhergestellt werden. Anders als bei der vollständigen Enterbung behalten nahe Angehörige bei einer einfachen Enterbung weiterhin Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil.
Viele Paare nutzen das Berliner Testament, um Kinder zunächst zu enterben, ohne deren Pflichtteilsansprüche zu gefährden. Diese Lösung verhindert eine vollständige Ausschließung – es sei denn, es liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten vor.
Das Gesetz setzt hohe Hürden für eine vollständige Enterbung und konzentriert sich auf vorsätzliche Schädigung oder extreme Vernachlässigung. Eine Vergebung durch den Erblasser kann die Entscheidung aufheben und den Pflichtteil wiederherstellen. Die Regelungen balancieren so den Schutz der Erblasser mit den Rechten der Erbberechtigten.






