12 March 2026, 22:14

Stichwahlen im Landkreis Landshut: Landrat und Bürgermeister werden am 22. März 2026 gewählt

Eine schwarz-weiße Zeitung mit dem Bild eines Mannes und einer Wahlurne.

Stichwahlen im Landkreis Landshut: Landrat und Bürgermeister werden am 22. März 2026 gewählt

Stichwahlen für Landrat und Bürgermeister stehen im Landkreis Landshut bevor

Am 22. März 2026 finden im Landkreis Landshut die Stichwahlen für den Landrat sowie in ausgewählten Gemeinden die Bürgermeisterwahlen statt. Der Urnengang folgt auf die erste Wahlrunde, die zwei Wochen zuvor stattfand. Die Stimmunterlagen für die Stichwahl werden noch in dieser Woche an die Gemeinden ausgeliefert.

Zur Stichwahl um das Amt des Landrats im Landkreis Landshut treten zwei Kandidaten an: Alfred Holzner (FREIE WÄHLER) und Claudia Geilersdorfer (CSU). In der ersten Runde am 8. März 2026 hatte Holzner 43,1 Prozent der Stimmen erhalten, Geilersdorfer kam auf 30,7 Prozent.

Wähler, die sich nicht für die automatische Zusendung der Stichwahlunterlagen entschieden haben, können diese noch mit ihrer ursprünglichen Wahlbenachrichtigung anfordern. Wer seine Briefwahlunterlagen per QR-Code beantragt hatte, erhält die Unterlagen für die Stichwahl in der Regel ohne weiteres Zutun. Sollte die Frist für die Briefwahl verstrichen sein, können Bürger ihre Stimme am Sonntag persönlich in ihrem zugewiesenen Wahllokal abgeben.

Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung bleibt auch für die Stichwahl gültig. Wer sie jedoch verloren hat, muss zur Identitätsprüfung im Wahllokal einen gültigen Personalausweis vorlegen. Bei Fragen zum Ablauf stehen die örtlichen Rathäuser unterstützend zur Seite.

Zusätzlich wählen die Bürger in Bayerbach bei Ergoldsbach, Essenbach, Geisenhausen, Rottenburg an der Laaber und Velden am selben Tag ihren neuen Bürgermeister.

Die Stichwahl am 22. März 2026 entscheidet über den nächsten Landrat sowie die Bürgermeister in den beteiligten Gemeinden. Wähler werden darauf hingewiesen, ihre Wahlbenachrichtigungen zu prüfen oder sich bei Unklarheiten an die zuständigen Kommunalbehörden zu wenden. Die Wahllokale stehen allen offen, die vor Ort ihre Stimme abgeben möchten.

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