Sixt übernimmt Starcar-Markenrechte – doch was plant der Autovermieter damit?
Anto LehmannSixt übernimmt Starcar-Markenrechte – doch was plant der Autovermieter damit?
Sixt erwirbt Markenrechte von Starcar von Hamburger Vermietungsfirma
Der Autovermieter Sixt hat die Markenrechte an Starcar von einem Hamburger Mietwagenunternehmen übernommen. Der Deal umfasst den Namen, Logos, Websites und Social-Media-Konten, während der genaue Kaufpreis weiterhin unbestätigt bleibt. Bevor die Transaktion abgeschlossen werden kann, muss sie noch von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.
Starcar war einst ein bekannter Name auf dem deutschen Markt für Nutzfahrzeugvermietung. Das 1987 gegründete Unternehmen betrieb über 100 Filialen, vor allem in Hamburg und Norddeutschland. Zu den Standorten zählten unter anderem Hamm, Langenhorn und Altona – damit zählte das Unternehmen zu den mittelgroßen Wettbewerbern wie Sixt, Europcar und Hertz.
Im Oktober 2025 meldete das Unternehmen Insolvenz an und wurde bis Anfang 2026 abgewickelt. Sixt griff während des Insolvenzverfahrens nicht ein, sicherte sich nun aber die geistigen Eigentumsrechte der Marke. Der Deal umfasst jedoch weder ehemaliges Personal, Fahrzeuge noch physische Standorte von Starcar.
Analysten schätzen, dass der Kaufpreis im hohen sechsstelligen bis niedrigen siebenstelligen Bereich liegen könnte. Sixt hat noch keine konkreten Pläne für die Nutzung des Namens Starcar bekannt gegeben, doch Branchenbeobachter vermuten, dass das Unternehmen die Marke nutzen könnte, um in neue Marktsegmente vorzudringen. Eine Mehrmarkenstrategie könnte Sixt helfen, unterschiedliche Kundengruppen zu erreichen.
Bevor die Übernahme vollzogen wird, ist jedoch die Zustimmung des Bundeskartellamts erforderlich. Bis dahin können keine weiteren Schritte unternommen werden.
Mit dem Kauf übernimmt Sixt eine etablierte Marke im Bereich der Nutzfahrzeugvermietung. Was genau mit Starcar als Nächstes passiert, bleibt jedoch ungewiss – Sixt hat noch nicht bekannt gegeben, ob und wie der Name wiederbelebt werden soll. Die Entscheidung hängt von der regulatorischen Freigabe und der langfristigen Strategie des Unternehmens ab.






