Rentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Doppelleistungen
Bert BiggenRentner muss 80.000 Euro zurückzahlen – wegen jahrelanger Doppelleistungen
Ein Rentner aus Hessen muss mehr als 80.000 Euro zurückzahlen, nachdem er jahrelang zwei volle Renten bezogen hatte, ohne dies offenzulegen. Der Fall flog auf, als sich seine Unfallrente im Jahr 2018 erhöhte und die Rentenversicherung daraufhin Ermittlungen einleitete. Das Gericht urteilte, der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, weil er seine frühere Verletztenrente nicht angegeben hatte.
Der Betroffene bezog seit 1967 eine Verletztenrente, die er jedoch bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2009 nicht deklarierte. Anfangs belief sich seine Erwerbsminderungsrente auf etwa 2.400 Euro monatlich. Erst nach einer Überprüfung seines Falls im Zuge der Erhöhung der Unfallrente entdeckte der Rententräger die Doppelleistung.
Während des Gerichtsverfahrens behauptete der Rentner, er sei beim Antragsverfahren nicht ausreichend beraten worden. Zudem berief er sich auf die Verjährung. Das Gericht wies diese Argumente jedoch zurück und bestätigte, dass der Rententräger innerhalb der gesetzlichen Fristen gehandelt habe.
Ein ähnlicher Fall betraf eine Witwe, die 60.000 Euro zurückzahlen musste, nachdem sie sowohl eine Witwenrente als auch ihre eigene Altersrente erhalten hatte. Zwar gibt es keine offiziellen Aufzeichnungen über einen Anstieg solcher Fälle in den letzten fünf Jahren, doch zeigen diese Urteile, dass es weiterhin Probleme mit nicht gemeldeten Doppelleistungen gibt.
Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass der Rentner nun den vollen Betrag von 80.000 Euro erstatten muss. Das Urteil unterstreicht die Pflicht, bei der Beantragung zusätzlicher Leistungen alle Rentenbezüge anzugeben. In den letzten Jahren sind keine weiteren Fälle dieser Art öffentlich dokumentiert worden.






