Polizei durchsucht Wohnungen von Antifaschist:innen nach Nürnberger Protesten
Kuno GeislerPolizei durchsucht Wohnungen von Antifaschist:innen nach Nürnberger Protesten
Knapp ein Jahr nach einer großen Gegenkundgebung in Nürnberg hat die Polizei in mehreren Bundesländern Wohnungen durchsucht – im Zusammenhang mit den damaligen Ereignissen. Bei der Aktion wurden 24 Adressen von Aktivist:innen durchsucht, die sich im April 2025 an Protesten gegen einen rechtsextremen Aufmarsch beteiligt hatten. Den Betroffenen wird Landfriedensbruch vorgeworfen, konkrete Anklagepunkte bleiben jedoch unklar.
Auslöser für die Razzia ist eine Demonstration am 26. April 2025, als über 2.000 linke Aktivist:innen – darunter Gewerkschafter:innen und antifaschistische Gruppen – gegen das rechtsextreme Netzwerk Gemeinsam für Deutschland (GFD) protestierten. Die Polizei wirft nun einigen Demonstrant:innen vor, Beamte angegriffen zu haben; in einem Fall soll ein Polizist an der Brust gestoßen worden sein, was leichte Schmerzen verursacht habe. Belege für diese Vorwürfe wurden bisher nicht öffentlich gemacht.
Zehn Monate später erließ die Staatsanwaltschaft 24 Durchsuchungsbefehle und warf den Beschuldigten organisierte Störung oder Gewalt vor. Viele der Betroffenen sollen jedoch nicht gemeinsam gehandelt haben, und die Vorwürfe beziehen sich auf unterschiedliche Vorfälle zu verschiedenen Zeiten und Orten. Kritiker:innen halten das Ausmaß der Maßnahme für unverhältnismäßig – insbesondere angesichts fehlender schwerer Verletzungen oder abgestimmter Aktionen.
Nach den Durchsuchungen protestierten rund 200 Antifaschist:innen vor dem Nürnberger Polizeipräsidium. Vertreter:innen lokaler Gruppen, Gewerkschaften und Betroffene verurteilten die Vorgehensweise der Behörden. Verglichen wird der Fall mit dem Rondenbarg-Verfahren, bei dem 86 Personen allein wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration angeklagt wurden – Anklagen, die später fallen gelassen wurden.
Während der ursprünglichen Gegenkundgebung ging die Polizei mit Gewalt gegen friedliche Sitzblockaden vor; 38 Gegendemonstrant:innen wurden verletzt. Nach deutschem Recht gilt Landfriedensbruch als gewalttätige Gruppenhandlung, die die öffentliche Sicherheit gefährdet – was darauf hindeutet, dass die Fälle möglicherweise einzeln geprüft werden müssten statt in einem Massenverfahren.
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat bisher keine konkreten rechtlichen Gründe für die Durchsuchungsbefehle genannt. Die Ermittlungen stützen sich auf Videoaufnahmen und Zeugenaussagen, doch eine offizielle Stellungnahme zur Basis der Vorwürfe fehlt. Die breite Anlage der Operation und der späte Zeitpunkt werfen Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf.