Neuer Stornierungsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni Pflicht in Deutschland
Jonas SeifertNeuer Stornierungsbutton für Online-Verträge ab 19. Juni Pflicht in Deutschland
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Verträge: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nun in deutsches Recht übernommen wurde.
Die Vorgabe basiert zwar auf einer EU-weite Regelung, doch nicht alle Mitgliedstaaten haben sie bisher umgesetzt. In Deutschland betrifft die Pflicht alle Verträge, die unter deutsche Gerichtsbarkeit fallen. Der Button muss dabei mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unverändert bei 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Verbraucher erhalten zudem umgehend eine Bestätigung ihrer Stornierung per E-Mail oder in einem anderen speicherbaren Format.
Der neue Button ändert nichts an den bestehenden Widerrufsrechten, schafft aber eine standardisierte Möglichkeit, Verträge online zu kündigen. In anderen EU-Ländern muss die Richtlinie zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor die Regelung dort in Kraft tritt.






