Gericht verurteilt OpenAI wegen unrechtmäßiger Nutzung von Songtexten durch KI
Kuno GeislerGericht verurteilt OpenAI wegen unrechtmäßiger Nutzung von Songtexten durch KI
Ein deutsches Gericht hat OpenAI verurteilt, weil das Unternehmen Songtexte ohne die erforderlichen Lizenzen genutzt hat. Die von der Musikrechtegesellschaft GEMA eingereichte Klage unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Technologiekonzernen und der Kreativbranche. Das Urteil bestätigt, dass das Urheberrecht auch im digitalen Zeitalter Gültigkeit besitzt.
Die Entscheidung greift Bedenken auf, die bereits vor über einem Jahrzehnt der Autor Sven Regener geäußert hatte. Damals kritisierte er Internetgiganten dafür, dass sie die Werke von Künstlern ohne angemessene Bezahlung ausbeuten. Nun ziehen die Gerichte eine klare Grenze – und positionieren sich deutlich in dieser Frage.
Die GEMA hatte die Klage eingereicht, nachdem bekannt geworden war, dass OpenAI sein KI-Modell ChatGPT mit neun urheberrechtlich geschützten Songtexten ohne Genehmigung trainiert hatte. Das Gericht urteilte, dass OpenAI als Vervielfältiger der Texte aufgetreten sei und daher Lizenzgebühren zahlen müsse. Der Richter rügte zudem, dass Mitarbeiter des Unternehmens kreative Werke ohne Zustimmung genutzt hätten – ein Verstoß gegen grundlegenden Respekt, wie es hieß.
Das Urteil reiht sich in frühere Entscheidungen deutscher Gerichte ein, darunter Fälle am Landgericht München und Amtsgericht München, die bestimmte KI-Trainingsmethoden mit geschützten Werken als rechtswidrig einstuften. Unterdessen hatte das Europäische Parlament im März 2026 einen Bericht verabschiedet, der mehr Transparenz bei KI-Trainingsdaten und eine faire Vergütung für Schöpfer fordert. Zwar gibt es in Europa noch keine verbindlichen Regelungen, doch der Druck auf Technologieunternehmen wächst.
Die Entscheidung setzt ein Präzedenz und ermutigt andere Berufsverbände, gegen KI-Firmen vorzugehen, die Werke ihrer Mitglieder ohne Lizenz nutzen. OpenAI kann zwar noch Berufung einlegen, doch die klare Haltung des Gerichts sendet eine unmissverständliche Botschaft: Der Urheberrechtsschutz gilt auch für digitale Plattformen.
Das Urteil ist ein Erfolg für Künstler und Rechteorganisationen, die sich gegen die unlautere Nutzung kreativer Inhalte wehren. Der Fall der GEMA zeigt, dass etablierte Institutionen Technologiekonzerne zur Verantwortung ziehen können. Vorerst bleibt festzuhalten: Faire Bezahlung und Lizenzierung sind unverzichtbar – selbst in einer Zeit, in der sich KI rasant weiterentwickelt.






