Gericht verbietet Böhmermann weitere Vorwürfe gegen Schönbohm in Verleumdungsprozess
Jonas SeifertGericht verbietet Böhmermann weitere Vorwürfe gegen Schönbohm in Verleumdungsprozess
Ein Münchner Oberlandesgericht hat in einem Verleumdungsprozess gegen den Satiriker Jan Böhmermann entschieden. Das Urteil untersagt ihm, weiterhin zu behaupten, Arne Schönbohm habe Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterhalten. Die Entscheidung folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit um einen ZDF-Beitrag, der solche Verbindungen nahelegte.
Das Gericht bestätigte ein früheres Urteil, wonach Böhmermanns Äußerungen die Persönlichkeitsrechte Schönbohms verletzt hätten. Es stellte fest, dass der ZDF-Beitrag deutlich den Eindruck erweckte, Schönbohm stehe in Kontakt mit dem russischen Geheimdienst. Böhmermanns Verteidigung hatte argumentiert, es handele sich um Satire – doch das Gericht wies dies zurück und betonte, dass selbst Satire auf einer faktischen Grundlage beruhen müsse.
Schönbohms Anwalt hatte zuvor dieselben falschen Vorwürfe verbreitet, was seine Forderung nach finanzieller Entschädigung schwächte. Schönbohm hatte mindestens 100.000 Euro Schadensersatz gefordert und behauptet, die Sendung habe die nationale Sicherheit gefährdet und das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit beschädigt. Das Gericht lehnte den Antrag ab und verurteilte ihn dazu, über 60.000 Euro an Prozesskosten zu tragen.
Ein ZDF-Sprecher bedauerte später das Urteil. Der Sender betonte, man habe niemals die Absicht gehabt, Schönbohm Kontakte zu ausländischen Geheimdiensten zu unterstellen.
Böhmermann darf die Vorwürfe nun rechtlich nicht mehr wiederholen. Trotz der Anerkennung des durch die Sendung entstandenen Schadens erhält Schönbohm keine Entschädigung. Das Urteil unterstreicht, dass auch satirische, ehrverletzende Behauptungen einer faktischen Basis bedürfen.






