Gericht verbietet Discounter-Werbeanpreisungen zu E-Zigaretten - Gericht stoppt irreführende E-Zigaretten-Werbung bei Discount-Kette
Ein deutsches Gericht hat einer Discount-Supermarktkette untersagt, bestimmte Werbeaussagen für den Online-Verkauf von E-Zigaretten zu verwenden. Das Urteil folgt auf eine Klage der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei, die argumentierte, die Marketing-Sprache des Händlers verharmlose die Risiken des Dampfens. Die nun rechtskräftige Entscheidung richtet sich gegen konkrete Werbeversprechen auf der Website des Unternehmens. Der Fall nahm seinen Anfang, als Pro Rauchfrei gegen den Händler vorging, nachdem dieser sich weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Organisation reichte Klage ein, woraufhin das Landgericht im Januar eine einstweilige Verfügung unter dem Aktenzeichen 3 U 30/25 erließ. Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte das Urteil später und machte es damit dauerhaft verbindlich. Das Gericht verbot mehrere Aussagen auf netto-online.de, darunter Aufforderungen, eine "neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen zu entdecken", sowie Hinweise auf eine "große Vielfalt an Geschmacksrichtungen". Auch Formulierungen wie "geeignet für alle Zielgruppen – von Dampf-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern" wurden untersagt. Die Richter urteilten, dass selbst das Wort "geeignet" die Risiken von E-Zigaretten herunterspiele. Pro Rauchfrei ordnet den Fall in ein größeres Problem ein: die Vermarktung süchtig machender Produkte. Stephan Weinberger, Vorstandsmitglied der Initiative, forderte große Unternehmen auf, "bei der verantwortungsvollen Abgabe von Suchtmitteln mit gutem Beispiel voranzugehen". Die Bedenken der Organisation decken sich mit strengeren Regelungen in anderen Ländern wie den Niederlanden und Dänemark, wo aromatisierte Nikotinprodukte verboten sind, um Jugendliche zu schützen. In Deutschland hat die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe ein vollständiges Verbot von Einweg-E-Zigaretten gefordert – ähnlich wie bereits in Frankreich umgesetzte Maßnahmen. Das Urteil verhindert, dass die Supermarktkette die umstrittenen Werbeaussagen in künftigen Kampagnen verwendet. Zudem erhöht es den Druck auf schärfere Werberestriktionen für E-Zigaretten in Deutschland. Die Entscheidung spiegelt die anhaltende Debatte wider, wie solche Produkte Verbrauchern präsentiert werden sollten.
Neue Regelungen erweitern das Verbot von E-Zigaretten-Zusatzstoffen
Die deutschen Regulierungsbehörden haben umfassende Änderungen an den E-Zigaretten-Einschränkungen nach dem Netto-Urteil bekannt gegeben. Am 14. Februar 2026 schlug das Bundesministerium für Ernährung vor, Menthol, synthetische Kühlmittel und Sucralose in E-Zigaretten und Nachfüllbeuteln zu verbieten. Diese Maßnahme steht im Einklang mit dem Fokus des Gerichts auf die Verringerung der Jugendanziehung:
- Menthol und seine Derivate werden verboten.
- Synthetische Kühlmittel wie WS-23 werden verboten.
- Der künstliche Süßstoff Sucralose steht vor einem Verbot. Diese Maßnahmen spiegeln den wachsenden Druck wider, die E-Zigaretten-Werbung sowohl auf rechtlichem als auch auf regulatorischem Wege einzuschränken.






