Einigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028
Bund und Länder haben sich auf eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Die Vereinbarung beendet einen langjährigen Streit über die Finanzierung dieser Entlastung. Beide Seiten haben nun ihre finanziellen Zusagen bestätigt.
Die Bundesregierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Plan stieß jedoch auf heftigen Widerstand, da die Länder die Verantwortung für die Entlastung beim Bund sahen und eine Kompensation für entgangene Einnahmen forderten.
Nach zähen Verhandlungen einigte man sich auf einen Kompromiss: Die Länder übernehmen ein Drittel der durch die Beitragssenkung entstehenden Deckungslücke von 200 Millionen Euro, der Rest wird vom Bund getragen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass die Finanzierungslücke des FLAF in Höhe von 600 Millionen Euro damit geschlossen sei.
In die Einigung fließen zudem Mittel aus dem EU-Aufbaufonds ein, wie von den Ländern gefordert. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erklärte, dass auch Länder und Gemeinden künftig zur Finanzierung des FLAF beitragen werden. Die Beteiligung der Länder ist jedoch auf das Jahr 2028 begrenzt; weitere Verhandlungen sind im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs 2029 vorgesehen.
Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden, gab aber keine weiteren Details bekannt.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028 sinken. Die Länder beteiligen sich nur für dieses eine Jahr an der Deckung der Finanzierungslücke. Die künftige Finanzierung wird im nächsten Finanzausgleich ausgehandelt.






