Deutscher Rentner wegen Totschlags an Bulgarin zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Kuno GeislerVerurteilung einer Prostituierten: Zwölf Jahre Haft für Rentner in Bamberg - Deutscher Rentner wegen Totschlags an Bulgarin zu zwölf Jahren Haft verurteilt
Ein deutscher Rentner ist wegen Totschlags an einer 33-jährigen Bulgarin zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig, die Frau am 1. August 2024 getötet zu haben – ihr Leichnam gilt jedoch weiterhin als verschwunden.
Der Angeklagte hatte das Opfer 2023 in einem Nürnberger Saunaclub kennengelernt. Später entwickelten sie eine Beziehung und planten gemeinsam, nach Bulgarien auszuwandern. Der Mann hatte bereits sein Eigentum verkauft, um den Umzug vorzubereiten.
Die Frau, die als EU-Bürgerin in Deutschland visumfrei leben und arbeiten durfte, verfügte über alle notwendigen Rechte. Gemäß der EU-Richtlinie 2004/38/EG und dem deutschen Recht konnte sie als Arbeitnehmerin länger als drei Monate bleiben, ohne zusätzliche Arbeitsdokumente vorlegen zu müssen – EU-Bürger genießen in allen Mitgliedstaaten gleiche Arbeitsrechte.
Doch ihre Beziehung verschlechterte sich, und sie beschloss, allein nach Bulgarien zurückzukehren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Rentner sie tötete, bevor sie abreisen konnte.
Die Verurteilung erfolgte nach einem Prozess, in dessen Mittelpunkt das Verschwinden der Frau stand. Trotz der fehlenden Leiche führte die Beweislage zu einer zwölfjährigen Haftstrafe. Der Fall wirft ein Licht auf die rechtlichen Schutzmechanismen für EU-Arbeitnehmer in Deutschland – auch wenn diese Rechte mit dem Verbrechen selbst in keinem Zusammenhang stehen.






