Zoll deckt massenhaft Mindestlohn-Verstöße bei bundesweiten Razzien auf
Kuno GeislerZoll deckt massenhaft Mindestlohn-Verstöße bei bundesweiten Razzien auf
Deutsche Zollbehörden haben bundesweit Kontrollen durchgeführt, um nicht angemeldete Arbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Im Mittelpunkt stand die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften. An der Aktion waren über 3.000 Zollmitarbeiter beteiligt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) leitete die risikoorientierten Stichproben, die sich auf Branchen mit hohem Kundenkontakt konzentrierten. Dazu gehörten Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Fahrdienste. Die Ermittler suchten nach Verstößen wie falscher Einstufung von Beschäftigten und unkorrekter Arbeitszeiterfassung.
Bei einer regionalen Aktion befragten 46 Zollbeamte des Hauptzollamts Landshut fast 100 Arbeitnehmer. Zudem führten sie 20 Betriebsprüfungen durch. Acht Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden wegen Verstößen gegen den Mindestlohn sofort eingeleitet.
In weiteren Schritten werden Lohnabrechnungen und Finanzunterlagen geprüft. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 brutto 12,82 Euro pro Stunde. In einigen Branchen – etwa in der Pflege, Reinigung und Dachdeckerhandwerken – gelten Sonderregelungen für den Mindestlohn.
Um die Sensibilisierung zu erhöhen, finden am 26. April 2025 in Altdorf und am 10. Mai 2025 in Passau Zoll-Informationstage statt.
Die Kontrollen deckten zahlreiche Verstöße gegen Lohnvorschriften auf. Unternehmen in Risikobranchen müssen nun mit weiteren Prüfungen ihrer Unterlagen rechnen. Die Behörden setzen sich für faire Lohnstandards in allen Wirtschaftszweigen ein.
