28 March 2026, 18:16

Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung

Schwarz-weißes Rentenzertifikat mit einem Porträt eines Mannes, französischer Text "brevet de pension" und einem Logo.

Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung

Eine Witwe in Hessen muss mehr als 60.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie über zwei Jahrzehnte lang doppelte Rentenbezüge erhalten hatte. Die Deutsche Rentenversicherung forderte das Geld zurück und wirft der Frau vor, ihre eigene Altersrente nicht gemeldet zu haben, während sie gleichzeitig eine Witwenrente bezog.

Der Fall landete vor Gericht, nachdem die Behörden die Überzahlungen entdeckt hatten, die bereits Ende der 1990er-Jahre begonnen hatten. Die Witwe hatte seit 1999 sowohl ihre eigene Altersrente als auch die Witwenrente erhalten. Da sie die Behörden nicht über das zusätzliche Einkommen informierte, kam es zu den Überzahlungen. Die Deutsche Rentenversicherung schickte ihr später einen Brief, in dem sie die Rückzahlung von 60.177,15 Euro forderte.

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Das Hessische Landessozialgericht entschied gegen die Frau und bezeichnete ihr Versäumnis, die zusätzliche Rente zu melden, als "grob fahrlässig". Diese Entscheidung wurde später vom Bundessozialgericht bestätigt, das festhielt, dass Überzahlungen selbst nach 20 Jahren noch zurückgefordert werden können, wenn die falschen Zahlungen zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch andauerten.

Infolge des Urteils wird die Rente der Witwe ab Dezember 2023 gekürzt. Die Gerichte sahen die vergangene Zeit nicht als Grund an, auf die Rückforderung zu verzichten, sodass sie die volle Summe tragen muss. Die Frau muss nun den gesamten Betrag von 60.177,15 Euro zurückzahlen, wobei die Rückzahlung direkt von ihren künftigen Rentenleistungen einbehalten wird.

Der Fall schafft einen Präzedenzfall: Selbst jahrzehntelange Überzahlungen können noch zurückverlangt werden, wenn der Empfänger es versäumt hat, Änderungen in seinen Verhältnissen zu melden.

Quelle