Strengere Gasprüfpflicht für Wohnmobile mit Flüssiggas ab Juni 2025
Neue Sicherheitsvorschriften für Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggas-Anlagen treten in Kraft
Am 19. Juni 2025 sind neue Sicherheitsregeln für Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggas-Anlagen (LPG) in Kraft getreten. Besitzer müssen nun sicherstellen, dass ihre Gasanlagen regelmäßig von zertifizierten Fachleuten überprüft werden. Die Änderungen zielen darauf ab, Risiken durch Undichtigkeiten und defekte Bauteile zu verringern und so Fahrer, Mitreisende und andere Camper zu schützen.
Die Verordnung schreibt vor, dass alle Fahrzeuge mit fest eingebauten LPG-Anlagen über einen gültigen Gassicherheitsnachweis verfügen müssen. Die Kontrollen sind alle zwei Jahre durchzuführen und umfassen die Prüfung auf Lecks sowie die Funktionsfähigkeit aller Komponenten. Frank Schneider, Fahrzeugtechnik-Experte beim TÜV-Verband, warnt vor den erheblichen Sicherheitsrisiken, die von alten oder beschädigten Flüssiggas-Anlagen ausgehen.
Fahrzeuge, die den ersten Prüftermin bis zum Juni-Stichtag versäumt haben, müssen unverzüglich nachgeprüft werden. Ein Verstoß gegen die Vorschrift gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro geahndet werden. Bei überfälligen Hauptuntersuchungen drohen sogar höhere Strafen – bis zu 103,50 Euro – sowie ein Punkt im Fahndungsregister Flensburg.
Die Europäische Kommission treibt unterdessen verschärfte Kontrollen voran. Geplant sind jährliche Pflichtprüfungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. Der ADAC kritisiert die geplanten jährlichen Untersuchungen jedoch als überzogen.
Obwohl die neue Gasprüfpflicht nun gilt, gibt es keine offiziellen Zahlen dazu, wie viele zugelassene Prüfstellen oder Werkstätten in Deutschland für die DVGW G 607-Gasprüfung akkreditiert sind. Verschiedene Anbieter führen die Kontrollen durch, doch die genaue Anzahl bleibt unklar.
Die neuen Regelungen setzen strengere Sicherheitsstandards für LPG-Anlagen in Freizeitfahrzeugen durch. Besitzer müssen die Inspektionen alle zwei Jahre vornehmen lassen, andernfalls drohen Bußgelder und weitere Sanktionen. Die Maßnahmen sollen die Sicherheit für alle auf der Straße und auf Campingplätzen erhöhen.






