20 April 2026, 04:12

SAS wehrt Entschädigung für Premium-Passagier wegen Toilettenlärm ab

Ein hölzerner Tisch mit einem handgeschriebenen Zettel auf Papier, auf dem steht: "Entschuldigung, dieser Sitz ist bereits reserviert."

SAS wehrt Entschädigung für Premium-Passagier wegen Toilettenlärm ab

Ein Passagier, der mit SAS in einem "Premium"-Sitzplatz geflogen war, forderte eine Entschädigung, nachdem er sich über Störungen in der Nähe der Flugzeugtoilette beschwert hatte. Die Airline lehnte den Anspruch ab und argumentierte, dass es während des Fluges keine größeren Probleme gegeben habe.

Der Passagier, der in der Premium-Kabine direkt neben der Toilette saß, berichtete von langen Schlangen und unangenehmen Gerüchen während des Essens. Seiner Ansicht nach beeinträchtigten die ständige Bewegung und der Lärm sein Flugerlebnis erheblich.

SAS prüfte die Beschwerde, fand jedoch keine Hinweise auf ungewöhnliche Vorkommnisse an Bord. Die Airline betonte, dass der Flugbetrieb wie erwartet verlaufen sei.

Die Rechtsanwältin Feyza Türkön von Flightright erklärte, dass Passagiere in solchen Fällen nur selten Anspruch auf Entschädigung hätten. Sie führte aus, dass Ansprüche lediglich dann berechtigt seien, wenn der Sitzplatz nicht der beworbenen Beschreibung der Airline entspreche.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die zuständige Aufsichtsbehörde gab SAS schließlich recht und wies den Entschädigungsantrag offiziell zurück. Die Entscheidung bestätigt, dass Airlines nicht verpflichtet sind, für kleinere Unannehmlichkeiten wie Warteschlangen vor Toiletten oder Geruchsbelästigungen zu entschädigen. Der Anspruch des Passagiers wurde abgewiesen, weitere Schritte werden nicht folgen.

Quelle