Rentner im Ausland: Warum die Adressänderung sofort gemeldet werden muss
Kuno GeislerRentner im Ausland: Warum die Adressänderung sofort gemeldet werden muss
Über 237.000 deutsche Rentner leben mittlerweile dauerhaft im Ausland – besonders beliebt sind Österreich, die Schweiz und Spanien. Doch wer ins Ausland zieht oder sogar nur innerhalb Deutschlands umzieht, muss seine neue Adresse umgehend melden, um Unterbrechungen bei der Rentenauszahlung zu vermeiden. Das betont die Deutsche Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung rät Rentnern, vor einem Umzug den Rentenservice der Deutschen Post zu informieren. Bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands kann die Adressänderung online, in einer Postfiliale oder per Brief vorgenommen werden. Wer jedoch ins Ausland zieht, muss seine neue Anschrift zwingend per Post mitteilen.
Kann der Rentenservice die neue Adresse nicht verifizieren, werden die Zahlungen vorläufig ausgestzt. Diese Maßnahme soll Überzahlungen verhindern, kann aber zu Verzögerungen führen, wenn die Meldung zu spät erfolgt. Wie der Rentenatlas 2024 zeigt, zieht es immer mehr Deutsche in den Ruhestand ins Ausland – umso wichtiger sind rechtzeitige Aktualisierungen.
Wer einen Adresswechsel nicht meldet, riskiert nicht nur Unterbrechungen bei der gesetzlichen Rente, sondern auch bei privaten Rentenleistungen. Der Rentenservice leitet die aktualisierten Daten automatisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter. Besonders bei einem Auslandsumzug ist schnelles Handeln entscheidend, um eine nahtlose Auszahlung zu gewährleisten.






