15 May 2026, 18:17

Regensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einem Berg- und Baumhintergrund, mit Text, der seine Unterstützung für faire Löhne, aber Arbeit betont.

Regensburger Discobesitzer wegen Schwarzarbeit zu 6.000 Euro Strafe verurteilt

Ein ehemaliger Discobesitzer aus Regensburg ist zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil er Mitarbeiter nicht fristgerecht angemeldet hatte. Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem ein anonymer Hinweis die Behörden auf mögliche Schwarzarbeit aufmerksam gemacht hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass Angestellte bereits vor ihrer offiziellen Registrierung im Januar 2023 in der Disco gearbeitet hatten.

Das Hauptzollamt Regensburg (FKS) leitete nach dem Hinweis die Untersuchungen ein. Mitarbeiter bestätigten, dass sie bereits seit November 2022 in der Disco beschäftigt gewesen seien, ihre Sozialversicherungsanmeldungen jedoch erst zwei Monate später bearbeitet wurden. Durch diese Verzögerung blieben Beiträge in Höhe von insgesamt 8.546 Euro unbezahlt.

Gerhard Pylipp, Leiter des FKS Regensburg, betonte die Schwere solcher Verstöße. Das Gericht verhängte eine Strafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro. Neben der Geldbuße muss der verurteilte Besitzer zudem die ausstehenden Sozialabgaben in voller Höhe begleichen.

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Die Strafe und die Nachzahlungen dienen als Mahnung an die gesetzlichen Pflichten bei der Anmeldung von Mitarbeitern. Die Behörden haben deutlich gemacht, dass Verzögerungen bei der Meldung von Personal erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Sozialversicherungsvorschriften.

Quelle