Regensburg erlaubt Solaranlagen in Ganghofersiedlung – mit strengen Auflagen für Denkmalschutz
Anto LehmannRegensburg erlaubt Solaranlagen in Ganghofersiedlung – mit strengen Auflagen für Denkmalschutz
Regensburg lockert Regeln für Solaranlagen in der denkmalgeschützten Ganghofersiedlung
Die Stadt Regensburg hat ihre Vorschriften für Solaranlagen in der unter Ensembleschutz stehenden Ganghofersiedlung aktualisiert. Die neuesten Änderungen, die 2025 in Kraft traten, erlauben nun erstmals die Installation von Solarmodulen auf Hauptgebäuden – allerdings nur unter strengen gestalterischen und platzierungstechnischen Auflagen. Diese Anpassungen bauen auf früheren Änderungen aus dem Jahr 2020 auf, die Solaranlagen zunächst nur an Anbauten zugelassen hatten.
Die ursprüngliche Gestaltungssatzung der Stadt, eingeführt 2005, hatte zum Ziel, den Charakter des Ganghofer-Siedlung-Ensembles zu bewahren. Damals waren Solaranlagen stark eingeschränkt, um das historische Erscheinungsbild des Viertels nicht zu beeinträchtigen. Ein erster Wandel erfolgte 2020, als Anbauten für die Montage von Solarmodulen und -kollektoren freigegeben wurden.
Mit der Aktualisierung 2025 wird diese Erlaubnis nun auf Hauptgebäude ausgeweitet – allerdings mit klaren Vorgaben. Bei Satteldächern müssen die Module bestimmte Abstände einhalten: Sie dürfen weder am First noch an der Traufe angebracht werden und müssen sich farblich in das Dach einfügen. Solardachziegel in „gealtertem Grau“ sind uneingeschränkt zulässig, während andere Module exakt dem Farbton des Daches entsprechen müssen. Vertikale Balkoninstallationen sind nur gestattet, wenn sie bündig mit dem Geländer verlaufen und dessen Begrenzungen nicht überschreiten.
Freistehende Solaranlagen sowie Fassadenmodule bleiben weiterhin verboten. Jede neue Installation bedarf zudem einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, um die Einhaltung der Schutzvorgaben zu gewährleisten.
Die überarbeitete Satzung ermöglicht den Bewohnern der Ganghofersiedlung nun, Solaranlagen sowohl an Haupt- als auch an Nebengebäuden zu installieren – vorausgesetzt, sie erfüllen ästhetische und statische Anforderungen. Die Änderungen spiegeln einen Kompromiss zwischen modernen Energiewenden-Anforderungen und dem Erhalt des historischen Ensembles wider. Sämtliche Vorhaben müssen jedoch vor der Umsetzung ein Denkmalschutzverfahren durchlaufen.






