Ramelows gescheiterter Kampf gegen die Gehaltsobergrenze der Linken
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags und ehemaliger Thüringer Ministerpräsident, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen umstrittenen Vorschlag zur Gehaltsobergrenze in der Linkspartei zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag zurück und erklärte ihn bereits vor der Abstimmung über den Antrag für voraussichtlich unzulässig.
Im Mittelpunkt des Streits steht ein Plan des Parteivorstands, die Einkünfte von Abgeordneten auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Ramelow hatte zunächst einen Antrag bei der Bundesschiedskommission der Linkspartei eingereicht. Er beantragte eine einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass über den Gehaltsdeckel auf dem Parteitag abgestimmt wird. Seine Argumentation lautete, der Vorschlag sei verfassungswidrig und beeinflusse bereits interne Wahlen.
Das Schiedsgericht wies seinen Antrag zurück und begründete dies damit, dass Ramelow kein schutzwürdiges rechtliches Interesse nachweisen könne. Da der Antrag noch nicht formal beschlossen worden sei, sahen die Richter keine Grundlage für ein Eingreifen. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete später über die Entscheidung und Ramelows anschließende Beschwerde.
Unhbeeindruckt legte Ramelow gegen den Beschluss des Schiedsgerichts Widerspruch ein. Er wiederholte seine Bedenken, dass der Vorstoß des Parteivorstands die innerparteiliche Demokratie untergrabe. Der Parteivorstand der Linken bleibt jedoch entschlossen, die Gehaltsbeschränkungen für ihre Mitglieder im Bundestag und im Europäischen Parlament durchzusetzen.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ebnet den Weg für eine Abstimmung über den Gehaltsdeckel auf dem Parteitag. Ramelows rechtliche Handlungsmöglichkeiten scheinen nun begrenzt, da das Urteil bestätigt, dass der Antrag noch nicht endgültig beschlossen wurde. Sollte der Vorschlag angenommen werden, müssten Abgeordnete der Linkspartei deutlich geringere Einkünfte akzeptieren.






