21 March 2026, 12:11

"Playboy Deutschland" verklagt Meta wegen Facebook-Sperre ohne Begründung

Titelbild einer alten deutschen Zeitschrift namens 'Frauenwarte' mit einem Schwarz-Weiß-Foto eines lachenden Mannes und zweier Frauen und Text, der 'Deutscher Weltkrieg' angibt.

"Playboy Deutschland" verklagt Meta wegen Facebook-Sperre ohne Begründung

Der deutsche Verlag des Playboy-Magazins hat rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet, nachdem die Facebook-Seite der Publikation dauerhaft gelöscht wurde. Die hinter der Zeitschrift stehende Kouneli Media GmbH reichte eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein und wirft dem Konzern vor, die Sperrung sei intransparente und unfair erfolgt.

Streitpunkt ist Metas Behauptung, die Seite habe gegen Gemeinschaftsstandards zum Thema erwachsenenbezogene Inhalte verstoßen – welche konkreten Beiträge zur Löschung führten, blieb jedoch unklar.

Meta hatte die Facebook-Präsenz von Playboy Deutschland deaktiviert und dabei Verstöße gegen seine Richtlinien zu "sexuell suggestivem Kontakt zwischen Erwachsenen" sowie "Nacktheit und sexueller Aktivität" geltend gemacht. Trotz mehrfacher Nachfragen gab der Tech-Konzern keine Auskunft darüber, welche Inhalte genau die Sperre auslösten. Myriam Karsch, Geschäftsführerin von Kouneli Media, kritisierte das Vorgehen scharf: Die vollständige Löschung einer journalistischen Plattform werfe "ernsthafte Fragen" auf, wie große Technologieunternehmen Medieninhalte regulieren.

Seit der Sperrung versuchte Kouneli Media vergeblich, von Meta eine klare Stellungnahme zu erhalten. Mittlerweile unterstützt der Freie Medienverband (Freie Presse Medien e.V.) die rechtliche Initiative des Verlages. Eine Münchner Kanzlei führt den Fall und beantragt im Namen von Kouneli Media eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung der Seite.

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Die Bundesnetzagentur hat sich bisher nicht öffentlich zu früheren Vorwürfen geäußert, Meta gehe zu nachlässig mit Medienzensur um. Wie die Behörde in diesem konkreten Konflikt positioniert ist, bleibt unklar – die Erfolgsaussichten der Beschwerde sind damit vorerst offen.

Der Rechtsstreit unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Verlagen und Social-Media-Plattformen bei der Inhaltsmoderation. Sollte der Antrag auf einstweilige Verfügung erfolgreich sein, müsste Meta die Playboy-Seite wiederherstellen und künftige Löschungen besser begründen. Der Fall könnte zudem Präzedenzcharakter dafür haben, wie Medienhäuser in Deutschland gegen Entscheidungen von Plattformbetreibern vorgehen.

Quelle