Oberärztin klagt gegen fehlerhafte Kündigung – Bayern in der Kritik
Eine leitende Oberärztin hat ihre Entlassung vor dem Arbeitsgericht Regensburg angefochten und argumentiert, dass das Verfahren fehlerhaft war. Der Freistaat Bayern wirft ihr Zeitbetrug vor und behauptet, sie habe unbegründet bezahlte Überstunden abgerechnet. Der Fall ist Teil eines größeren Musters umstrittener Kündigungen an bayerischen Universitätskliniken.
Die Ärztin legte eine ausführliche Verteidigung vor und nannte Kollegen, Patienten sowie eine Pflegekraft, die ihre Tätigkeiten während des umstrittenen Zeitraums bestätigen können. Der vorsitzende Richter Felix Arnold wies auf mehrere Verfahrensfehler bei ihrer Entlassung hin. Besonders gravierend: Der Freistaat verpasste die zweiwöchige Frist für eine fristlose Kündigung – die Kündigung erfolgte am 14. November, obwohl der Vorfall angeblich bereits am 8. Oktober stattfand.
Ungeklärt bleibt zudem, wer überhaupt befugt war, die Kündigung auszusprechen. Zwar unterzeichnete der ärztliche Direktor des Krankenhauses das Schreiben, doch ihr Vertrag besteht mit dem Freistaat und nicht mit der Klinik selbst. Das Gericht hat Bayern nun bis zum 17. April Zeit gegeben, um die Verfahrensmängel zu bereinigen.
Der Fall erinnert an einen ähnlichen in München, bei dem ebenfalls formale Fehler und fragwürdige Kündigungsgründe aufgetaucht sind. Unterdessen kritisieren Ärzte am Universitätsklinikum Regensburg die Geschäftsführung wegen mangelnder Transparenz bei Stellenstreichungen. Bis März 2026 hat der Freistaat keine öffentliche Stellungnahme zu den wiederholten Vorwürfen fehlerhafter Kündigungen abgegeben.
Die Frist für eine Antwort des Gerichts endet am 17. April. Das Urteil könnte Auswirkungen darauf haben, wie künftig Kündigungen an bayerischen Unikliniken gehandhabt werden. Bis dahin bleibt die Ärztin in rechtlicher Unsicherheit, während das Verfahren weiterläuft.






