München bleibt Spitzenreiter: Warum die Mietpreisbremse nur bedingt hilft
Bert BiggenMünchen bleibt Spitzenreiter: Warum die Mietpreisbremse nur bedingt hilft
München bleibt Deutschlands teuerste Stadt für Mieter:innen – die Mieten liegen hier deutlich über dem Bundesschnitt. Neue Vorschriften begrenzen zwar, was Vermieter:innen verlangen dürfen, doch es gibt weiterhin Ausnahmen und Schlupflöcher.
Nach den aktuellen Regelungen dürfen neu abgeschlossene Mietverträge in München die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Damit soll der rasante Anstieg der Wohnkosten in der Stadt gebremst werden. Innerhalb von drei Jahren ist zudem eine Gesamtmieterhöhung von maximal 15 Prozent zulässig.
Die Beschränkungen gelten jedoch nicht durchgehend. Neu gebaute Immobilien, umfassende Modernisierungen und indexgebundene Mieten sind von der Deckelung ausgenommen. Auch gestaffelte Mieterhöhungen, bei denen die Kosten in festgelegten Abständen steigen, umgehen die Obergrenze.
Mieter:innen können überhöhte Mieten anfechten und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Manche Vermieter:innen und Mieter:innen versuchen allerdings, die Regeln durch möblierte Wohnungen zu umgehen. Lediglich der Wert der Einrichtung – begrenzt auf etwa zwei Prozent ihres monatlichen Werts – darf rechtmäßig auf die Miete aufgeschlagen werden.
Illegale Untervermietungsmodelle könnten diese Lücken zusätzlich ausnutzen. Die Behörden warnen, dass solche Praktiken die beabsichtigten Mieter:innenschutzmaßnahmen unterlaufen könnten.
Die neuen Regelungen bringen zwar eine gewisse Entlastung für Münchner Mieter:innen, doch die Lücken im System lassen Spielraum für höhere Kosten. Zwar können Betroffene überzogene Forderungen anfechten, doch die Ausnahmen für Neubauten und Sanierungen bedeuten, dass nicht alle Wohnungen den Beschränkungen unterliegen. Wie sich die Maßnahmen auf den Münchner Wohnungsmarkt auswirken, hängt davon ab, wie konsequent sie durchgesetzt werden.






