Mieter gewinnt Prozess: 500-Euro-Gebühr für Steinschlag am Tesla ungerechtfertigt
Bert BiggenMieter gewinnt Prozess: 500-Euro-Gebühr für Steinschlag am Tesla ungerechtfertigt
Ein Mieter, der einen Tesla von einem gewerblichen Anbieter gemietet hatte, hat einen Rechtsstreit über eine Gebühr von 500 Euro für einen Steinschlag an der Windschutzscheibe gewonnen. Das Amtsgericht München entschied am 29. April 2024 zu seinen Gunsten, erklärte die Gebühr für rechtswidrig und verpflichtete das Autovermietungsunternehmen, das Geld zurückzuerstatten.
Der Streit begann, als der Mieter den gemieteten Tesla mit einem kleinen Steinschlag in der Windschutzscheibe zurückgab. Das Verleihunternehmen belastete ihn mit 500 Euro und berief sich dabei auf eine vertragliche Klausel, die eine pauschale Selbstbeteiligung vorsah. Der Mieter wies jede Verantwortung von sich und zog vor Gericht, mit der Begründung, dass der Schaden unvermeidbar gewesen sei.
Das Gericht gab ihm recht und stellte fest, dass Steinschläge ein typisches und unkontrollierbares Risiko beim Fahren darstellen – insbesondere auf Autobahnen. Es urteilte, dass solche Schäden als "unabwendbares Ereignis" einzustufen sind, für das der Fahrer nicht haftbar gemacht werden kann. Zudem erklärte die Richterin die Klausel des Verleihunternehmens, die eine Zahlung ohne Nachweis eines Verschuldens vorsah, nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam.
In seinem endgültigen Urteil verpflichtete das Gericht den Vermieter, die 500 Euro zurückzuerstatten. Zudem musste das Unternehmen die gesamten Prozesskosten des Mieters übernehmen.
Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall: Automieter haften nicht automatisch für Steinschläge an Mietfahrzeugen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass Klauseln, die eine pauschale Haftung ohne Verschulden vorsehen, unwirksam sind, und schützt Mieter so vor ungerechtfertigten Forderungen.






