15 May 2026, 16:14

Merz lehnt Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab – und begründet es mit rechtlicher Verantwortung

Schwarz-weißes Porträt von Johann Wolfgang von Goethe in einer schwarzen Robe auf einem alten Dokument aus dem Jahr 1789 mit sichtbarem Text.

Merz lehnt Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre ab – und begründet es mit rechtlicher Verantwortung

Bundeskanzler Friedrich Merz hat Vorschläge abgelehnt, das Wahlalter für Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken. In einer Stellungnahme betonte er, dass mit 18 das Alter erreicht werde, in dem Bürger die volle rechtliche Verantwortung tragen. Seine Haltung steht damit im Kontrast zu bestehenden Regelungen bei einigen Landes- und Europawahlen, an denen jüngere Wähler bereits teilnehmen dürfen.

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Aktuell dürfen in Deutschland 18-Jährige bei Bundestagswahlen ihre Stimme abgeben. In mehreren Bundesländern ist es 16-Jährigen jedoch bereits gestattet, an Kommunal- und Landtagswahlen teilzunehmen. Auch bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ist diese Altersgruppe wahlberechtigt.

Merz argumentierte, eine Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen würde zu einer Inkonsistenz führen. Er verwies darauf, dass 16-Jährige noch nicht das Recht hätten, selbst als Kandidaten anzutreten – ein Recht, das erst mit 18 beginnt. Seiner Meinung nach sollten Wahlrecht und passive Wahlberechtigung am selben Alter ansetzen.

Obwohl der Kanzler grundsätzlich zu einer Diskussion bereit sei, räumte er ein, dass bisher keine überzeugenden Argumente seine Position verändert hätten. Er beharrte darauf, dass 18 Jahre die angemessene Altersgrenze für die volle politische Teilhabe auf Bundesebene darstelle.

Die Debatte über eine Senkung des Wahlalters hält indes an, zumal bei regionalen Wahlen bereits jüngere Wähler einbezogen werden. Merz’ Haltung bedeutet vorerst, dass das Wahlalter für Bundestagswahlen bei 18 Jahren bleibt. Seine Begründung stützt sich auf rechtliche Kohärenz und den Zusammenhang zwischen Wahlrecht und der Übernahme voller erwachsener Verantwortung.

Quelle