Landkreis Fürth sucht engagierte Bürger als ehrenamtliche Richter
Landkreis Fürth sucht ehrenamtliche Richter für Verwaltungsgerichte
Der Landkreis Fürth wirbt um Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richter in verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitwirken möchten. Die Amtszeit beginnt am 1. April 2025 und endet am 31. März 2030. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Die ausgewählten Laienrichter arbeiten gleichberechtigt mit Berufsrichtern zusammen und verfügen über volles Stimmrecht in Verhandlungen und Entscheidungen.
Voraussetzungen für die Bewerbung: Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Fürth haben. Ausgeschlossen sind unter anderem Abgeordnete, Richter, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Beamte, Soldaten sowie Rechtsanwälte.
So können Sie sich bewerben: Interessierte können sich online über das offizielle Formular unter https://xima.ourwebsite/frontend-server/form/provide/3452/ bewerben. Alternativ ist eine Aufnahme in die Vorschlagsliste persönlich im Büro des Landrats (Im Pinderpark 2, 2. Obergeschoss, Raum 2.45) möglich.
Bewerbungsschluss ist der 13. September 2024. Nach Fristende prüft der Kreistag die eingegangenen Bewerbungen und leitet seine Vorschläge an das Verwaltungsgericht Ansbach weiter, das über die endgültige Berufung entscheidet.
Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten werden für fünf Jahre als ehrenamtliche Richter tätig sein. Zu ihren Aufgaben gehört die gleichberechtigte Teilnahme an mündlichen Verhandlungen und Beratungen neben den Berufsrichtern. Den Abschluss des Auswahlverfahrens bildet die offizielle Ernennung durch das Gericht.






