Kindergeld jetzt auch für mehr im Ausland lebende Eltern möglich
Kindergeld kann nun von mehr im Ausland lebenden Eltern beantragt werden
Die Regeln für den Bezug von Kindergeld wurden erweitert und umfassen nun bestimmte Berufsgruppen sowie Personen mit Bezug zur Bundesagentur für Arbeit. Nicht alle Antragsteller benötigen eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, um anspruchsberechtigt zu sein.
Bisher konnten nur Eltern mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland Kindergeld erhalten – und das gilt weiterhin für die meisten Fälle. Allerdings gibt es nun Ausnahmen für bestimmte Gruppen, die im Ausland tätig sind.
Deutsche Staatsbürger, die als Beamte, Richter oder Soldaten ins Ausland entsandt werden, bleiben unbeschränkt steuerpflichtig und können die Leistung ohne zusätzliche Hürden beziehen. Gleiches gilt für Entwicklungshelfer und Missionare, selbst wenn sie nicht voll steuerpflichtig sind.
Eine weitere Neuerung betrifft Eltern, die in einem versicherungspflichtigen Verhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen. Das bedeutet, dass auch einige im Ausland tätige Arbeitnehmer – selbst ohne volle Steuerpflicht – weiterhin Unterstützung für ihre Kinder erhalten können.
Die aktualisierten Bestimmungen erleichtern den Zugang zu Kindergeld für Deutsche, die außerhalb des Landes leben. Eltern in bestimmten Berufsfeldern oder mit Verbindung zur Arbeitsagentur werden nicht mehr pauschal ausgeschlossen. Die Bewilligung hängt jedoch weiterhin davon ab, eine der festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen.






