Hubigs Reform: Geschlechtsspezifische Morde sollen härter bestraft werden
Jonas SeifertHubigs Reform: Geschlechtsspezifische Morde sollen härter bestraft werden
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Pläne vorgelegt, die Mordgesetze zu verschärfen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte künftig explizit als Mord zu ahnden. Mit der geplanten Reform soll sichergestellt werden, dass Verbrechen, die sich gezielt gegen Frauen wegen ihres Geschlechts richten, stets als Mord verfolgt werden. Bisher werden solche Taten teilweise nur als Totschlag gewertet, was zu milderen Strafen und einer garantierten Entlassung führt.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen oder Eifersucht als Mord geahndet werden. Allerdings berufen sich Angeklagte häufig auf verminderte Schuldfähigkeit, sodass es oft nur zu Verurteilungen wegen Totschlags kommt. Während Totschlag feste Haftstrafen mit automatischer Entlassung nach sich zieht, ermöglicht eine Mordverurteilung lebenslange Freiheitsstrafen.
Hubig will diese rechtliche Lücke schließen. Ihr Vorschlag sieht vor, den Strafgesetzbuch-Paragraphen zu ändern und das Geschlecht ausdrücklich als Mordmotiv aufzunehmen. Wird die Reform verabschiedet, würde die Tötung einer Frau allein wegen ihres Frau-Seins automatisch als Mord gelten.
Die Initiative folgt wachsenden Forderungen, sogenannte „Feminizide“ – also Gewaltverbrechen, bei denen das Geschlecht das zentrale Motiv ist – konsequenter zu bestrafen. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, Spielräume bei der Strafzumessung zu beseitigen und härtere Urteile für solche Taten durchzusetzen.
Die Reform würde die rechtliche Einordnung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte grundlegend ändern. Bei einer Verabschiedung entfiele die Möglichkeit, die Anklage in solchen Fällen abzumildern. Lebenslange Haftstrafen könnten dann verhängt werden, wenn das Geschlecht des Opfers der alleinige Grund für die Tat war.






