Geschäftsführer wegen Lohnvorenthaltung und illegaler Beschäftigung verurteilt
Kuno GeislerGeschäftsführer wegen Lohnvorenthaltung und illegaler Beschäftigung verurteilt
Ein 47-jähriger Geschäftsführer aus dem Landkreis Landshut ist wegen Lohnvorenthaltung und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilt worden. Der Fall nahm seinen Anfang, als die Polizei bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle einen seiner Mitarbeiter anhielt. Der Mann hatte vier Arbeitskräfte aus Südosteuropa ohne ordnungsgemäße Anmeldung oder Sozialabgaben beschäftigt.
Die Ermittlungen begannen, nachdem Beamte ein Firmenfahrzeug mit einem der Arbeiter stoppten. Später stellte sich heraus, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von zehn Monaten vier Arbeiter für ein privates Bauprojekt beschäftigt hatte – ohne dass diese bei der Sozialversicherung gemeldet waren. Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung blieben in Höhe von über 28.215 Euro unbezahlt.
Drei der Arbeiter verfügten nicht über die erforderliche Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung. Der Verurteilte ermöglichte ihnen durch die Arbeitsstelle den illegalen Aufenthalt im Land. Im Laufe der Untersuchungen kam zudem ans Licht, dass er von derselben Baufirma Lohnzahlungen erhalten hatte, bei der das Hauptzollamt Landshut bereits Finanzprüfungen durchführte.
Das Gericht sprach den Mann in neun Fällen der Lohnvorenthaltung und Untreue schuldig. Zudem wurde er in drei Fällen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt für schuldig befunden. Der 47-Jährige erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die unbezahlten Sozialabgaben und die illegale Beschäftigung führten zur Verurteilung. Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die bei der Umgehung gesetzlicher Beschäftigungspflichten drohen.
