Gericht zwingt TikTok zu transparenterer Nutzerführung und Datenschutz
Bert BiggenVerbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei TikTok an - Gericht zwingt TikTok zu transparenterer Nutzerführung und Datenschutz
Ein bayerisches Gericht hat TikTok nach einer Klage von Verbraucherschützern dazu verpflichtet, seine Nutzeroberfläche zu überarbeiten. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass zentrale Einstellungen – darunter solche für Inhaltsempfehlungen und die Meldung illegaler Inhalte – deutlich leichter auffindbar sein müssen. Die Entscheidung folgt Kritik an der Handhabung von Nutzerdaten und mangelnder Transparenz auf der Plattform.
Geklagt worden war insbesondere gegen TikToks algorithmusgesteuerte Videoempfehlungen, die automatisch persönliche Daten analysieren – es sei denn, Nutzer:innen widersprechen aktiv. Verbraucherschützer argumentierten, dass die Option zum Deaktivieren dieser Nachverfolgung in Untermenüs versteckt sei und für Nutzer:innen kaum auffindbar sei. Das Gericht gab dieser Auffassung statt und urteilte, dass solche Einstellungen klar sichtbar und einfach anpassbar sein müssten.
Zudem kritisierte das Gericht Mängel im Meldesystem für illegale Inhalte. Aktuell ist der korrekte Meldeweg hinter einer unübersichtlichen Dropdown-Option verborgen. Die Richter hielten diese Gestaltung für irreführend und forderten ein deutlich einfacheres Verfahren.
Obwohl das Urteil einen Erfolg für Verbraucherrechte darstellt, hat TikTok bisher keine Änderungen angekündigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sodass der Plattform Zeit bleibt, zu reagieren, bevor sie umgesetzt werden muss.
Das Gericht verlangt von TikTok eine Neugestaltung der Oberfläche, damit Nutzer:innen datenbasierte Empfehlungen leichter abschalten und illegale Inhalte einfacher melden können. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, hätten Nutzer:innen mehr Kontrolle über ihre Daten, und die Transparenz der Plattform würde steigen. Der endgültige Ausgang hängt davon ab, ob TikTok Berufung einlegt oder die Anpassungen vornimmt.






