23 June 2026, 20:08

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ein deutsches Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel erlassen und dem Magazin damit untersagt, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen zu veröffentlichen. Die Entscheidung folgt auf einen Rechtsstreit über Vorwürfe digitalen Missbrauchs und körperlicher Gewalt.

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Das Hanseatische Oberlandesgericht verbot Der Spiegel, die Behauptung zu wiederholen, Ulmen habe mit KI erstellte pornografische Videos seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, angefertigt und verbreitet. Zudem untersagte es die Veröffentlichung einer 50 Jahre alten E-Mail von Ulmen an seinen Anwalt, da diese als Teil seines Privatlebens eingestuft wurde.

Ulmen hatte Der Spiegel bereits im April wegen der Berichterstattung über die Deepfake-Vorwürfe verklagt. Das Landgericht Hamburg entschied im Mai, dass der ursprüngliche Artikel rechtlich zulässig sei. Das Oberlandesgericht kam jedoch später zu dem Schluss, dass dem Magazin keine ausreichenden Beweise für seine Vorwürfe vorlägen.

Fernandes wirft Ulmen nicht nur die Erstellung der gefälschten Videos vor, sondern auch die Einrichtung gefälschter Social-Media-Profile unter ihrem Namen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt mittlerweile gegen ihn wegen häuslicher Gewalt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erregt, woraufhin Justizministerin Stefanie Hubig Pläne ankündigte, die Gesetze gegen nicht einvernehmliche Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen.

Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann, die argumentiert hatte, die Berichterstattung des Spiegel habe zu einer übermäßigen Medienpräsenz und öffentlichen Debatte geführt. Trotz der Einschränkungen darf das Magazin weiterhin über Fernandes’ separate Vorwürfe körperlicher Misshandlung berichten.

Die Gerichtsentscheidung begrenzt, was Der Spiegel über Ulmen veröffentlichen darf, verbietet aber nicht die gesamte Berichterstattung zum Fall. Fernandes’ Misshandlungsvorwürfe und das laufende Ermittlungsverfahren bleiben Teil der öffentlichen Akte. Die von der Regierung geplanten Rechtsreformen könnten langfristig Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.

Quelle