Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Kuno GeislerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein deutsches Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Rundfunksender RBB erhoben hatte. Viele dieser Behauptungen wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin sich der Sender selbst entschuldigte.
Der Streit begann, als Klara Schedlich in einer eidesstattlichen Erklärung Aussagen über Stefan Gelbhaar an den RBB übermittelte. Der Sender strahlte die Vorwürfe später aus, die Gelbhaar vehement bestritt und als falsch bezeichnete. In der Folge verlor er seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied Anfang 2025 aus dem Parlament aus.
Nach Ermittlungen, die ergaben, dass mehrere der Vorwürfe nicht belegt werden konnten, entschuldigte sich der RBB. Dennoch erlaubte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Schedlich, bestimmte Aussagen über Gelbhaar zu wiederholen. Die Richter bezeichneten Teile des Streits als eine Frage widerstreitender Darstellungen und nicht als nachgewiesenes Fehlverhalten.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Klara Schedlich dar, auch wenn das Gericht Widersprüche in den Vorwürfen anerkannte. Die politische Karriere Stefan Gelbhaars endete vorzeitig durch die Affäre, und die Entschuldigung des RBB unterstrich das Fehlen belastbarer Beweise. Der Fall bleibt ein komplexes Beispiel für öffentliche Anschuldigungen und ihre Folgen.






