25 April 2026, 00:16

GEMA-Reform scheitert: Warum E- und U-Musik weiter getrennt bleiben

Eine Gruppe von Musikern performs auf der Bühne mit einem Publikum, das eine große schwarze Box auf der linken Seite und ein grünes Banner im Hintergrund zeigt.

GEMA-Reform scheitert: Warum E- und U-Musik weiter getrennt bleiben

GEMA-Reform scheitert: Trennung zwischen E- und U-Musik bleibt bestehen

Ein von der GEMA vorgeschlagener Reformvorschlag zur Abschaffung der langjährigen Unterscheidung zwischen E- und U-Musik ist gescheitert. Die Abstimmung im Mai 2025 verfehlte die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, sodass das System vorerst unverändert bleibt. Die Debatte darüber, wie Tantiemen zwischen "ernster" und "unterhaltender" Musik verteilt werden, dauert bereits seit Jahrzehnten an.

Die Begriffe E-Musik (ernste Musik) und U-Musik (Unterhaltungsmusik) stammen aus den Anfangsjahren der GEMA und sind bis heute eine deutsche Besonderheit. Sie entstanden durch die Fusion zweier Verwertungsgesellschaften – der AFMA und der GEMA –, die unterschiedliche Schwerpunkte in der Kulturförderung setzten.

Die Trennung zwischen E- und U-Musik wurde einst durch finanzielle Anreize verstärkt. Bis 1940 erhielten Komponisten "ernster" Musik eine bevorzugte Behandlung, bekannt als das "ernste Drittel". Diese Regelung wurde auf Initiative von Norbert Schultze abgeschafft, doch die Kategorisierung blieb bestehen.

Heute werden die Tantiemen in zwei Bereiche aufgeteilt: direkte Einnahmen aus Aufführungen und die sogenannte "Bewertung", eine kollektive Verteilung, die durch einen Abzug von 10 Prozent für soziokulturelle Zwecke finanziert wird. Experimentelle Musik unterliegt hier strengeren Regeln – die Auszahlungen hängen von Instrumentierung und Werkdauer ab. Populäre Musik wird dagegen nach flexibleren Kriterien bewertet.

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Die gescheiterte Reform von 2025 zielte darauf ab, die E-/U-Trennung vollständig abzuschaffen. Begründet wurde dies damit, dass der internationale Wettbewerb die 10-Prozent-Kulturabgabe und den Sonderstatus der E-Musik gefährde. Der neue Vorschlag der GEMA, der für nächstes Jahr erwartet wird, deutet auf eine strengere Haltung bei der Förderung von E-Musik hin. Kritiker jedoch hinterfragten die Transparenz der neuen Kriterien und warnten vor unbeabsichtigten Folgen für U-Musik-Komponisten.

Die finanziellen Unterschiede zwischen den beiden Kategorien bleiben eklatant: Die 100 erfolgreichsten E-Musik-Komponisten verdienen im Schnitt etwa 50.000 Euro, während gleichrangige U-Musik-Autoren Millionen einnehmen können. Diese Diskrepanz befeuerte hitzige Diskussionen, zog Kritik von großen Kultureinrichtungen nach sich und sorgte für eine beispiellose Medienpräsenz.

Sowohl E- als auch U-Musik basieren auf einem Punktesystem für die kollektive Verteilung. Doch durch die abgelehnte Reform bleibt nun auch dieses System – und damit die grundsätzliche Trennung – vorerst erhalten.

Das gescheiterte Votum lässt das Verteilungsmodell der GEMA unverändert und bewahrt die E-/U-Unterscheidung für absehbare Zeit. Bereits für nächstes Jahr ist ein weiterer Reformversuch geplant, bei dem erste Anzeichen auf verschärfte Bedingungen für die E-Musik-Förderung hindeuten. Das Ergebnis wird entscheiden, wie künftig die Tantiemen zwischen Deutschlands ernster und unterhaltender Musik aufgeteilt werden.

Quelle