Freispruch für ÖRR-Blogger Jonas Müller nach Kritik an BR-Rundfunkrat Hamado Dipama
Bert BiggenFreispruch für ÖRR-Blogger Jonas Müller nach Kritik an BR-Rundfunkrat Hamado Dipama
Strafverfahren gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – Betreiber des ÖRR-Blogs nach Kritik an BR-Rundfunkrat Hamado Dipama freigesprochen
Die Ermittlungen gegen den Journalisten Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, wurden eingestellt, nachdem er über Hamado Dipama, Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR), berichtet hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand Müllers Kritik an Dipamas Aktivitäten in sozialen Medien sowie Fragen zu dessen Flüchtlingsstatus. Müller begrüßte die Entscheidung nun als "Erleichterung" nach monatelanger Unsicherheit.
Eine Notfall-Spendenkampagne hatte zuvor 15.000 Euro für seine Verteidigung eingeworben – ein Beleg für die finanzielle Belastung, der sich unabhängige Journalisten in solchen Fällen ausgesetzt sehen.
Der Streit hatte begonnen, als Müllers Blog auf einen Instagram-Beitrag der Gruppe Afrokratie hinwies, mit dem Dipama interagiert hatte. Der ursprüngliche Post hatte weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet, bevor er überarbeitet wurde. Müllers Tweets zu dem Vorfall wurden später von seinem Anwaltsteam der Kanzlei Hoecker als sachlich und nicht ehrverletzend eingestuft.
Müller hatte zudem Fragen zu Dipamas Flüchtlingsstatus aufgeworfen. Der BR-Rat war 2002 als Gegner des damaligen burkinischen Präsidenten Blaise Compaoré aus Burkina Faso geflohen, hatte jedoch jüngst den aktuellen Machthaber Ibrahim Traoré gelobt. Müller fragte öffentlich, ob Dipama seinen Schutzstatus behalten könne, falls er – wie angekündigt – 2025 zur Einweihung eines Mausoleums in sein Heimatland zurückkehre.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg stellte das Verfahren schließlich ein und bestätigte, dass kein Anfangsverdacht auf Beleidigung oder üble Nachrede bestehe. Müller beschrieb die Erfahrung als emotional zermürbend und räumte ein, sie habe ihn an seiner eigenen Arbeit zweifeln lassen. Er kritisierte die Ungleichheit im Rechtssystem, wo sich Angeklagte gegen haltlose Vorwürfe mit hohen Kosten verteidigen müssten, während Kläger kaum finanzielle Risiken trügen.
Trotz der Belastung zeigte sich Müller dankbar für die öffentliche Solidarität. Nach einem Spendenaufruf flossen zahlreiche Zuwendungen ein, die seine Anwaltskosten deckten und die finanzielle Last minderten.
Mit der Einstellung des Verfahrens kann Müller nun ohne drohende Strafverfolgung weiter berichten. Der Fall setzt ein Zeichen dafür, wie faktische Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens nach deutschem Recht behandelt wird. Gleichzeitig hat die emotionale und finanzielle Belastung des Verfahrens eine breitere Debatte über den Schutz von Journalisten vor Diffamierungsklagen ausgelöst.






