20 April 2026, 14:19

Drei Landshuter Krankenhäuser fusionieren 2026 zu einer gemeinsamen Klinik

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Drei Landshuter Krankenhäuser fusionieren 2026 zu einer gemeinsamen Klinik

Drei große Krankenhäuser in Landshut fusionieren zum 1. Januar 2026 zu einer gemeinsamen Einrichtung

Betroffen von der Zusammenlegung sind das Krankenhaus Landshut, die LAKUMED-Kliniken und das St.-Marien-Kinderkrankenhaus. Um die Arbeitsplätze während des Übergangs zu sichern, wurde bereits eine Personalüberleitungsvereinbarung unterzeichnet.

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Der Zusammenschluss wurde finalisiert, nachdem die Betriebsräte aller drei Häuser der Personalüberleitungsvereinbarung zugestimmt hatten. Damit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Auszubildende ihre aktuellen Positionen ohne Änderungen behalten. Den Beschäftigten des St.-Marien-Kinderkrankenhauses steht zudem eine Wahlmöglichkeit offen: Sie können entweder im bestehenden AVR-Rahmen bleiben oder in die TVöD-Bedingungen wechseln.

Die Gehälter in der neuen Einrichtung orientieren sich an den sogenannten Hausvereinbarungen des Krankenhauses Landshut, die bestehende Tarifstandards aus dem medizinischen und öffentlichen Dienst integrieren. Zudem erhalten alle Mitarbeiter der LA-Regio-Kliniken Zugang zur Zusatzversorgungskasse (ZVK).

Mit der Fusion gehen auch operative Veränderungen einher. Erste fachliche Synergien werden in gemeinsamen Kliniken und Abteilungen erwartet. Gleichzeitig scheiden zwei langjährige Chirurgen aus ihren Positionen aus: Dr. Johann Hatzl, Leiter der Gefäßchirurgie am Krankenhaus Landshut-Achdorf, ging Ende 2023 in den Ruhestand. Prof. Dr. Dr. h.c. Florian Löhe, Direktor der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Klinikum Landshut seit 2008, verlässt das Haus am 31. Januar 2026.

Die fusionierte Einrichtung nimmt ihren Betrieb Anfang 2026 unter einheitlichen Beschäftigungsbedingungen auf. Bestehende Mitarbeiter behalten ihre Stellen, während neue Rentenleistungen und Gehaltsstrukturen in Kraft treten. Der Übergang ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen Geschäftsführung und Mitarbeitervertretungen.

Quelle