Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Bert BiggenDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland hat die EU-Frist zur Einführung neuer Gesetze für Lohntransparenz verpasst. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am Sonntag, sodass das Land nun gegen EU-Recht verstößt. Die Regelungen sollen geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in der gesamten Union bekämpfen.
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz hätte bis Montag in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland verzögert sich die Einführung nun bis Anfang 2027, mit einer vollständigen Anwendung frühestens im Juni 2028. Die Verzögerung könnte ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission nach sich ziehen.
Die neuen Vorschriften geben Beschäftigten das Recht, durchschnittliche Gehaltsangaben für vergleichbare Positionen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern. Arbeitgeber müssen zudem in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter offenlegen und dürfen Bewerber nicht nach ihren vorherigen Einkünften fragen. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden werden regelmäßig über ihre geschlechtsspezifischen Lohnlücken berichten müssen.
Aktuelle Zahlen unterstreichen das Ausmaß des Problems: EU-weit verdienen Frauen im Schnitt 11,1 % weniger als Männer. In Deutschland ist die Kluft noch größer – hier liegt der Stundenlohn von Frauen laut Eurostat-Daten von 2024 um 15,6 % unter dem der Männer. Familienministerin Karin Prien räumte ein, dass Deutschland die Regelungen effizient und mit möglichst wenig Bürokratie umsetzen müsse.
Durch die verpasste Frist droht Deutschland nun rechtliche Schritte seitens Brüssel. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, wird sie mehr Offenheit bei Lohnunterschieden erzwingen. Arbeitgeber müssen dann ihre Einstellungspraktiken und Berichtsstandards an die neuen Vorgaben anpassen.






