DB-Chef Nagl warnt vor Sonderkonditionen für italienischen Bahnanbieter Italo
Bert BiggenDB-Chef Nagl warnt vor Sonderkonditionen für italienischen Bahnanbieter Italo
Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO, hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Bahnanbieter Italo Sonderkonditionen für den Einstieg in den deutschen Fernverkehrsmarkt einzuräumen. Ab 2028 will Italo in den Sektor einsteigen, doch Nagl warnt, dass bevorzugte Bedingungen rechtliche Auseinandersetzungen und Marktinstabilität auslösen könnten. Seine Aussagen spiegeln größere Sorgen um Chancengleichheit und die Einhaltung von EU-Vorschriften wider.
Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer befristeten „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo den Markteintritt erleichtern soll. Diese Idee bezeichnete er als „rechtlich höchst fragwürdig“ und stellte infrage, ob sie mit dem EU-Recht vereinbar sei. Solche Maßnahmen, so Nagl, könnten wegen ungelöster Rechtsunsicherheiten zu „endlosen Prozessen“ führen.
Der Vorstandsvorsitzende betonte zudem, dass die DB InfraGO als Infrastrukturunternehmen neutral sei, welche Betreiber Züge fahren ließen. „Uns ist egal, welche Farbe die Züge haben“, erklärte er und unterstrich, dass es um fairen Wettbewerb zum Wohl der Fahrgäste gehen müsse. Gleichzeitig warnte er, dass Sonderregelungen für Italo beim Zugang zur Schieneninfrastruktur „extreme Unsicherheit“ im Markt schaffen könnten.
Nagls Kritik fällt in eine Phase des Wartens auf einen verbindlichen Rechtsrahmen durch die EU-Kapazitätsverordnung, die erst 2031 in Kraft treten wird. Die vorherigen mehrjährigen Vereinbarungen von 2017 waren gescheitert, weil sie zu komplex und rechtlich unzuverlässig waren. Bis dahin bergen Sonderkonditionen für neue Anbieter das Risiko weiterer Verwerfungen.
Trotz seiner Vorbehalte räumte Nagl ein, dass Wettbewerb im Fernverkehr funktionieren kann. „Entscheidend ist, dass der Wettbewerb letztlich den Fahrgästen zugutekommt“, sagte er und betonte die Notwendigkeit eines stabilen und transparenten Systems.
Die Debatte um Italos Markteintritt in Deutschland offenbart die Spannung zwischen der Förderung von Wettbewerb und der Wahrung rechtlicher Klarheit. Ohne einen verbindlichen EU-Rahmen bis 2031 könnten Sonderbedingungen für neue Anbieter die Unsicherheit verlängern. Nagls Warnungen deuten darauf hin, dass ein sorgfältiger Ausgleich nötig sein wird, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden und allen Akteuren fairen Zugang zu garantieren.






