30 May 2026, 20:12

Bundesregierung lockert Agrarregeln gegen gefährliche Rebenzikade

Kampf gegen den Reisgrashüpfer: Hälft es Bauern bei der Schwarzgrass?

Bundesregierung lockert Agrarregeln gegen gefährliche Rebenzikade

Die Bundesregierung hat Änderungen der Agrarregeln beschlossen, um die Ausbreitung der Glasflügeligen Rebenzikade einzudämmen. Der Schädling überträgt Krankheiten wie Stolbur und die Schwarzholzkrankheit (SBR) und befällt vor allem Anbauflächen in Bayern, Schwaben und Franken. Die neuen Maßnahmen sollen Landwirten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen geben.

Bisher hatten Bauern mit der Glasflügeligen Rebenzikade zu kämpfen, die gefährliche Pflanzenkrankheiten verbreitet. Die aktuellen EU-Vorgaben schreiben vor, dass mindestens 80 Prozent des Ackerlands mit Pflanzen, Mulch oder Ernteresten bedeckt sein müssen, um Erosion und Nährstoffverluste zu verhindern. Doch diese Auflagen erschweren die Bekämpfung des Schädlings.

Untersuchungen regionaler Behörden zeigen, dass das Brachliegenlassen von Flächen nach der Ernte von Kartoffeln oder Zuckerrüben die Zikadenlarven aushungert, bevor sie sich entwickeln. Diese Methode hat sich als wirksam erwiesen, um die Population zu verringern. Um dies zu unterstützen, wird die Regierung Landwirten in betroffenen Gebieten nun erlauben, im kommenden Jahr auf die Mindestbearbeitungspflicht zu verzichten.

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Die Änderungen berücksichtigen auch weitere Aspekte, etwa die Sicherung der bayerischen Eigenversorgung mit Pflanzgut. Dadurch soll die Abhängigkeit von anderen Regionen verringert und die Ausbreitung weiterer Schädlinge wie des Lilienhähnchens eingedämmt werden. Die Behörden arbeiten weiterhin daran, EU-Umweltstandards mit den praktischen Erfordernissen der Landwirtschaft in Einklang zu bringen.

Die neuen Regeln ermöglichen es Landwirten, gezielt Brachflächen anzulegen, um die Zikade zu bekämpfen. Die Ausnahmeregelung gilt für wichtige Kulturen wie Kartoffeln, Zuckerrüben und Gemüse. Ziel ist es, die Krankheitsübertragung zu reduzieren, während der Bodenschutz dort, wo möglich, aufrechterhalten bleibt.

Quelle