08 May 2026, 18:13

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Schwarzes und weißes architektonisches Grundrissbild des ehemaligen Bundeskanzleramts, das detaillierte Layout und Text zeigt.

Beamtenbund warnt vor verfassungswidriger Besoldungsreform der Bundesregierung

Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert geplante Besoldungsreform für Bundesbeamte

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Gehaltsreform für Bundesbeamte geäußert. Zwar unterstützt der Verband grundsätzlich die Reformpläne, wirft der Regierung jedoch vor, dass zentrale Elemente gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen und die Einkommensgerechtigkeit verfehlen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einstiegsgehälter erhöhen und die Besoldungstabellen anpassen, doch der DBB hält den aktuellen Entwurf aus rechtlicher und praktischer Sicht für unzureichend.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere Änderungen bei der Beamtenbesoldung vor. Eine wesentliche Neuerung ist die Abschaffung des sogenannten „Alleinverdienerprinzips“, das bisher von der Annahme ausging, dass ein Beamter der einzige Einkommensbezieher im Haushalt ist. Stattdessen soll künftig ein fiktives Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro jährlich in die Gehaltsberechnung einfließen. Der DBB kritisiert diese Anpassung scharf als „nicht im Einflussbereich des Beamten liegend“ und rechtlich unzulässig.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Besoldungsstruktur für Beamte der Besoldungsgruppe B. Dobrindts Plan sieht für diese Gruppe geringere Gehaltserhöhungen vor als für die A-Gruppen. Besonders problematisch sei laut DBB die vorgesehene Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4. Diese Lücke erfülle nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Reform müsse zwei Grundsätze beachten: das Leistungsprinzip, das die Besoldung an die Arbeitsleistung knüpft, und die Differenzierungsregel, die faire Einkommensabstände zwischen den Besoldungsgruppen sicherstellt.

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Das Bundesinnenministerium hat bisher nicht auf Anfragen zu den Bedenken bei der B-Besoldung reagiert. Der DBB fordert unterdessen eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensabstände und warnt, dass der aktuelle Entwurf verfassungswidrig sein könnte.

Die Einwände des DBB zielen auf die rechtlichen und finanziellen Folgen der Reform ab. Sollte der Entwurf unverändert bleiben, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsmäßige Besoldungsgrundsätze. Der Verband setzt die Regierung damit unter Druck, den Gesetzentwurf nachzubessern, bevor er weiter voranschreitet.

Quelle