24 May 2026, 14:20

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor

Ein Autor hat einen juristischen Sieg errungen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet angeklagt worden war. Der Fall begann vor Jahren, erhielt jedoch erst Aufmerksamkeit, als der Autor später eine andere Politikerin als „Nazi“ bezeichnete. Der Prozess warf Fragen zu Deutschlands strengen Gesetzen zur Beleidigung von Amtsträgern auf.

Der Autor hatte 2020 zunächst über den CDU-Politiker Philipp Amthor getwittert und ihn als „rassistisches Arschloch“ bezeichnet. Damals nahm niemand Notiz davon. Doch ein Jahr später nannte er die AfD-Politikerin Anna Leisten eine „Nazi“ – was eine empörte Reaktion auslöste.

Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin den älteren Tweet wieder auf und stützte sich dabei auf Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieses Gesetz, das härtere Strafen als normale Beleidigungsvorwürfe vorsieht, greift, wenn Äußerungen die Arbeit eines Politikers „erheblich behindern“. Der Staat argumentierte, die Worte des Autors hätten genau das bewirkt.

Der Autor erhielt einen Strafbefehl – 90 Tagessätze. In Deutschland enden mehr als die Hälfte aller Strafverfahren auf diese Weise, ohne Prozess, es sei denn, der Beschuldigte legt innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein. Der Autor focht den Bescheid an, woraufhin es zu einer Gerichtsverhandlung kam.

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Das Gericht entschied schließlich zugunsten des Autors. Trotz des Sieges warnte dieser, dass normale Bürger oft nicht über die Mittel verfügten, um sich gegen solche Vorwürfe zu wehren. Zudem kritisierte er Paragraf 188 und behauptete, das Gesetz schüre eher Hass gegen Politiker, als dass es sie schütze. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte die Regelung bereits zuvor als Einschränkung der freien Rede verurteilt.

Der Fall endete ohne Verurteilung, doch die Bedenken des Autors bleiben bestehen. Paragraf 188 gilt weiterhin – mit einer Verjährungsfrist von fünf Jahren und verschärften Strafen. Kritiker argumentieren, das Gesetz berge die Gefahr, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, statt die Demokratie zu schützen.

Quelle