19 April 2026, 04:12

17.000 Euro unter der Fußmatte: Zoll stoppt Schmuggler an der Grenze Salzburg–Freilassing

Eine Aktentasche voller Geldscheine auf einem Tisch, mit zusätzlichen Banknoten drumherum verstreut.

17.000 Euro unter der Fußmatte: Zoll stoppt Schmuggler an der Grenze Salzburg–Freilassing

Zollbeamte haben am Grenzübergang Salzburg–Freilassing bei einer routinemäßigen Abendkontrolle 17.000 Euro nicht deklariertes Bargeld entdeckt. Der Fahrer eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs hatte einen Teil des Geldes unter einer Fußmatte versteckt, den Rest in seiner Kleidung. Gegen ihn wurden nun Bußgeldverfahren wegen unterlassener Deklaration der Mittel eingeleitet.

Der Vorfall begann, als Beamte der Verkehrsüberwachungseinheit Traunstein das Fahrzeug an der Grenze anhielten. Bei der Befragung gab der Fahrer den vollen Bargeldbetrag, den er mitführte, nicht an. Eine Durchsuchung förderte 10.000 Euro zutage, die unter der Fußmatte des Autos versteckt waren. Bei einer weiteren Kontrolle wurden zusätzliche 7.000 Euro in den Taschen und der Kleidung des Fahrers gefunden.

Das Zollamt Rosenheim hat inzwischen ein verwaltungsrechtliches Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens wurden 8.500 Euro einbehalten, um die zu erwartende Strafe zu decken, die bei solchen Verstößen bis zu einer Million Euro betragen kann. Marion Dirscherl, die Pressesprecherin des Amtes, bestätigte die Maßnahme.

Nach EU-Vorschriften müssen Reisende Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- oder Ausreise aus einem anderen EU-Land nach Deutschland mündlich deklarieren. Das Zollamt Rosenheim erinnert daran, dass Verstöße gegen diese Pflicht zu empfindlichen Geldstrafen führen können. Weitere Informationen zu den Meldepflichten für Bargeld erhalten Reisende auf der offiziellen Zollwebsite oder direkt beim Amt per Telefon oder E-Mail.

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Dem Fahrer droht nun eine mögliche Strafe, wobei die Behörden einen Teil des Geldes als Sicherheit einbehalten haben. Reisende werden dringend aufgefordert, Beträge von 10.000 Euro oder mehr zu deklarieren, um ähnliche Sanktionen zu vermeiden. Das Zollamt setzt weiterhin strenge Kontrollen an den Grenzübergängen durch, um nicht deklarierte Bargeldbewegungen zu unterbinden.

Quelle